Parkplatzanspruch:
Parke ich neulich auf einem innerstädtischen, ganz normalen öffentlichen Parkplatz wie schon hunderte Male zuvor, finde ich bei meiner Rückkehr diesen rückseitig beschriebenen Kassenbon unter'm Scheibenwischer:
Gut, dass ich die Nummer habe. Kann ich ihn gleich morgen um 5.30 Uhr mal anrufen und Bescheid geben, dass ich da um 9 Uhr nochmal parke.
Gut, dass ich die Nummer habe. Kann ich ihn gleich morgen um 5.30 Uhr mal anrufen und Bescheid geben, dass ich da um 9 Uhr nochmal parke.
mojudo - So, 3. Mai, 19:18